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erstellt am:
07.02.2024
Mit dem Eintritt in seinen Ruhestand mit Ablauf des 31. Januar 2024 ist der bisherige Direktor des Arbeitsgericht Dr. Joachim Wenzeck durch den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Wilhelm Mestwerdt verabschiedet und zugleich mit Wirkung zum 1.Februar 2024 Christian Hageböke als neuer Direktor des Arbeitsgerichts Osnabrück in sein Amt eingeführt worden. Dr. Joachim Wenzeck, trat nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Gießen und Promotion 1986 zum Dr. jur. mit einer Arbeit zum Thema „Verschlechternde Betriebsvereinbarungen“ im April 1987 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein. Zunächst wurde Dr. Wenzeck als Vorsitzender der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Lingen (Ems) tätig und im Oktober 1990 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Im August 1992 wurde Dr. Joachim Wenzeck als damals jüngster Direktor in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit zum Behördenleiter des Arbeitsgerichts Lingen (Ems) ernannt. Zum 1. März 2006 wechselte Dr. Wenzeck als Direktor an das Arbeitsgericht Osnabrück. Dr. Wenzeck setzte während seiner Tätigkeit in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit wichtige Akzente in allen Teilen des Rechtsgebiets Arbeitsrecht. Unter seinem Vorsitz hat die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Osnabrück immer besonderen Wert auf die Erzielung eines Rechtsfriedens zum Wohle der heimischen Wirtschaft und der dort beschäftigten Arbeitnehmer gelegt. Das Arbeitsgericht Osnabrück wünscht seinem scheidenden Direktor alles Gute, vor allem Gesundheit für seinen nunmehr beginnenden Ruhestand. Christian Hageböke, geboren am 14.12.1979, studierte nach dem Abitur von 2000 bis 2005 Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück. Zum August 2010 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein. Bereits seine erste Stelle als Richter führte Christian Hageböke an das Arbeitsgericht Osnabrück. Im Januar 2015 wurde Herr Hageböke bei dem Arbeitsgericht Braunschweig zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Hieran anschließend wurde Herr Hageböke für den Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2017 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt abgeordnet. Nach einer weiteren Abordnung an das Arbeitsgericht Hannover und das Sozialgericht Osnabrück erfolgte dann die Ernennung von Herrn Hageböke zum Behördenleiter des Arbeitsgerichts Verden. Zum 1. Februar wechselte Herr Hageböke nunmehr als Direktor an das Arbeitsgericht Osnabrück und übernahm dort den Vorsitz der 2. Kammer. Das Arbeitsgericht Osnabrück residiert zusammen mit dem hiesigen Verwaltungsgericht und dem Sozialgericht im Fachgerichtszentrum an der Hakenstr. 15 in Osnabrück zählt und zu den größeren Arbeitsgerichten in Niedersachsen. Das Arbeitsgericht Osnabrück ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowie für betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten aus Betrieben und Verwaltungen im Landkreis Osnabrück, sowie der Stadt Osnabrück und damit für deren ca. 350.000 Einwohner. Neben seiner richterlichen Tätigkeit obliegt Herrn Hageböke auch die Aufgabe als Behördenleiter für die ca. 20 Mitarbeitenden. Osnabrück, 1. Februar 2024 |
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07.02.2024