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Arbeitsgericht Osnabrück führt digitale Verfahrensakten ein

Das Arbeitsgericht Osnabrück macht einen großen Schritt in die digitale Zukunft. Ab dem 01.07.2023 hat das Gericht die digitale Verfahrensakte eingeführt. Das Arbeitsgericht Osnabrück ist zuständig für die kreisfreie Stadt Osnabrück und den Landkreis Osnabrück und gehört zu den 15 Arbeitsgerichten in Niedersachsen.


Die vollständige Umstellung auf die digitale Verfahrensakte bedeutet, dass alle Schriftstücke und Dokumente in einem elektronischen System gespeichert und bearbeitet werden können. Die Einführung der digitalen Verfahrensakte soll die Transparenz und die Rechtssicherheit in einer effektiven Verfahrensweise erhöhen. Die Richter können schneller auf die Akte zugreifen und Entscheidungen treffen. Außerdem können die Schriftstücke elektronisch versendet und empfangen werden. Die digitale Verfahrensakte soll auch die Archivierung und die Suche nach alten Akten erleichtern. Lediglich die vor dem 01.7.2023 eingegangenen Gerichtsverfahren werden noch in Papierform zu Ende geführt.

Neben der digitalen Verfahrensakte bietet das Arbeitsgericht Osnabrück auch die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Gerichtsverhandlungen an. Nach § 128a ZPO können die Parteien und ihre Bevollmächtigten im Wege der Bild- und Tonübertragung an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen, ohne sich im Gerichtssaal aufhalten zu müssen. Das Gericht muss jedoch stets im Sitzungssaal präsent sein. Diese Form der Teilnahme ist freiwillig und erfordert eine entsprechende Gestattung des Gerichts. Das Arbeitsgericht Osnabrück kann bei dringenden Bedarf auch auf einen zweiten digital ausgestatteten Sitzungssaal des Fachgerichtszentrums zurückgreifen. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Videokonferenz zur digitalen Teilnahme an Gerichtsverhandlungen sind anwenderfreundlich gering gehalten.

Das Arbeitsgericht Osnabrück ist nicht das erste Gericht in Niedersachsen, das die digitale Verfahrensakte und die digitale Teilnahme an Gerichtsverhandlungen einführt. Bereits seit 2020 arbeitet zunächst das Arbeitsgericht Oldenburg als sog. Pilotgericht und sukzessiv einige andere Arbeitsgerichte mit dem elektronischen System. Auch das Arbeitsgericht Osnabrück setzt nunmehr einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und digitalen Justiz.

Sitzungssaalausstattung für die elektronische Akte   Bildrechte: Hr. Schrader, ArbG Osnabrück

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2023

Ansprechpartner/in:
Herr Schrader

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