Arbeitsgericht Osnabrück begrüßt neue ehrenamtliche Richter
Mit Beginn der fünfjährigen Wahlperiode ab dem 01.01.2019 sind durch das Niedersächsische Justizministerium insgesamt 57 neue ehrenamtliche Richter für das Arbeitsgericht Osnabrück berufen worden. Der Direktor des Arbeitsgerichts Dr. J. Wenzeck begrüßte zusammen mit dem Pressesprecher des Arbeitsgerichts Osnabrück Thomas Schrader 42 der neuen ehrenamtlichen Richter zu einer Einführungsveranstaltung im Arbeitsgericht Osnabrück. Zugleich wurde den neuen ehrenamtlichen Richtern Gelegenheit zur Gerichtsbesichtigung einschließlich der Sitzungssäle im Fachgerichtszentrum Osnabrück, Hakenstr. 15, gegeben.
Die ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken in den mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung gleichberechtigt mit dem/der berufsrichterlichen Vorsitzenden mit. Sie haben dabei die gleichen Rechte und die gleiche Verantwortung wie die berufsrichterlichen Mitglieder des Arbeitsgerichts.
In der Einführungsveranstaltung wies Direktor Dr. Wenzeck auf die besonders wichtige Einbeziehung eines praxisgerechten Sachverstandes der ehrenamtlichen Richter in die arbeitsgerichtliche Entscheidungsfindung in der mündlichen Verhandlung hin. Diesen Praxisbezug lassen die ehrenamtlichen Richter durch ihren jeweiligen Bezug zum Arbeitsrecht, sei es als Geschäftsführer, Personalleiter oder leitender Angestellter eines Unternehmens einerseits oder als Betriebs-/Personalräte oder sonstige mit dem Arbeitsrecht befasste Arbeitnehmer einfließen. Direktor des Arbeitsgerichts Dr. Wenzeck erläuterte dabei auch den bei der Zuweisung der Richter zu den einzelnen Verfahren besonders wichtigen Verfassungsgrundsatz des gesetzlichen Richters, nach dem eine im richterlichen Geschäftsverteilungsplan streng geregelte Zuweisung erfolgt. Dadurch wird die Richterbank in den Kammerverhandlungen neben dem berufsrichterlichen Vorsitzenden stets durch einen ehrenamtlichen Richter von Arbeitgeberseite und von Arbeitnehmerseite besetzt.
Nach dem aktuellen Verfahrensstand bei dem Arbeitsgericht ist aufgrund der insgesamt zugeordneten 170 ehrenamtlichen Richter, davon 57 erstmalig berufene, mit einer Heranziehung zu einer Kammerverhandlung ca. 3 bis 4 Mal pro Jahr zu rechnen.
Direktor des Arbeitsgerichts Dr. Wenzeck freute sich bei seiner Ansprache vor den neuen ehrenamtlichen Arbeitsrichtern auch über den vergleichsweise hohen Frauenanteil. Von den insgesamt 80 ehrenamtlichen Richtern auf Arbeitnehmerseite sind 24 Frauen (30 %) und auf Arbeitgeberseite von insgesamt 90 ehrenamtlichen Richtern 31 Frauen (34,4 %). Mit insgesamt 23 neuen ehrenamtlichen Richtern auf Arbeitnehmerseite stellen diese einen Anteil von 28,75 % im Verhältnis zu allen ehrenamtlichen Richtern des Arbeitsgerichts Osnabrücks auf Arbeitnehmerseite dar. Von den ehrenamtlichen Richtern auf Arbeitgeberseite sind 39 (37,78 %) erstmalig in das Amt berufen worden.
Im zweiten Teil der Einführungsveranstaltung erläuterte der stellvertretende Direktor des Arbeitsgerichts Osnabrück Thomas Schrader, was die ehrenamtlichen Richter in der ersten Zeit in ihrer neuen Funktion erwartet. Auch das wichtige Thema der Erstattung des Verdienstausfalles und der Reisekosten wurde ausführlich erläutert.
Einen durchaus feierlichen Akt müssen die neuen ehrenamtlichen Richter vor Amtsübernahme ihrer Richtertätigkeit noch auf sich nehmen. Zu Beginn ihrer ersten mündlichen Verhandlung werden alle neuen ehrenamtlichen Richter auf das Grundgesetz und die niedersächsische Verfassung vereidigt. Für eine fehlerfreie Vereidigung wurden die neuen ehrenamtlichen Richter durch Herrn Schrader schon mal mit dem Vereidigungstext bekannt gemacht. Die Vereidigung erfolgt dann am Beginn der jeweils ersten öffentlichen Sitzung an dem die neuen Arbeitsrichter als ehrenamtliche Richter teilnehmen.
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erstellt am:
11.03.2019