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Einlasskontrollen
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis
In Folge zunehmender Sicherheitsanforderungen erfolgen künftig in der Justiz regelmäßig anlassunabhängige Einlasskontrollen. Daher ist ab sofort auch beim Arbeitsgericht mit anlassunabhängigen Einlasskontrollen zu rechnen.
Um Ihnen einen möglichst schnellen und einfachen Zugang zum Gerichtsgebäude zu ermöglichen, werden Sie gebeten, Ihr Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) und die Ladung zum Termin bei Zutritt zum Gerichtsgebäude bereitzuhalten. Anwälte halten bitte den Anwaltsausweis bereit.
Die Besucher der Rechtsantragstelle werden ebenfalls gebeten ein Ausweisdokument bereitzuhalten.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass durch die Einlasskontrollen mit einem erhöhten Zeitaufwand gerechnet werden muss. Wir bitten um Ihr Verständnis.